Mieterratswahl 2026

Die Mietermitbestimmung hat bei der Wohnbau schon eine lange Tradition und besteht seit über 30 Jahren. Im Rahmen der Mietermitbestimmung wird ein Mieterrat gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mieterinnen und Mieter einmal pro Haushalt. Der Mieterrat wird je Bezirk gewählt und setzt sich zusammen aus einem Unternehmensmieterrat und bis zu drei Bezirksmieterräten sowie je einer Vertreterin oder einem Vertreter für die Mieterschaft mit einer Behinderung oder mit Migrationshintergrund.
Im nächsten Jahr findet die nächste Mieterratswahl statt und wir sind bereits jetzt auf der Suche nach neuen Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für die Wahl aufstellen lassen möchten.
Was macht der Mieterrat?
- Er vertritt die Ideen und Interessen der Mieterschaft.
- Er kann sich rund um das Thema Wohnen einbringen (z.B. Wohnumfeldverbesserung).
- Er soll das Zusammenleben im Quartier stärken.
- Er entsendet zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat der Wohnbau Gießen.
Neugierig geworden? Dann senden Sie uns eine Mail an mieterratswahl@wohnbau-giessen.de, wenn Sie Fragen haben oder sich direkt für die Wahl für Ihren Bezirk aufstellen lassen möchten. Sie können Kandidatin oder Kandidat werden, wenn Sie Mieterin oder Mieter der Wohnbau sind und über 18 Jahre alt.