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FAQs

Rund ums Wohnen

Überall wo Menschen zusammen leben, ist es wichtig, Regeln für das Zusammenleben zu definieren und Unklarheiten zu beseitigen.Hier finden Sie zu den gängigen Fragen gleich eine Antwort.
Abfuhrkalender

  • Wann wird wo der Müll abgeholt?
    Die Stadt und der Landkreis Gießen bieten Apps, die man laden kann: 'gießen app' und 'lkgi abfall'. Hier findet man entsprechende Informationen. Auf der Webseite der Stadt kann man den Abfuhrkalender einsehen.
  • Wohin mit meinem Sperrmüll?
    Die Stadt Gießen bietet kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten an. Auf deren Webseite ist es auch möglich, eine Sperrmüllabholung zu beantragen zum Formular
  • Wie pflegt man eine gute Nachbarschaft?
    Gegenseitige Toleranz und Respekt sind die Basis für gutes Miteinander aller Bewohner in Mehrfamilienhäusern. In Ihrem Mietvertrag und der ausgehängten Hausordnung sind Regeln aufgeführt, an die sich alle Mitbewohner halten sollten. Gibt es dennoch einmal einen Anlass, der Sie verärgert, suchen Sie zunächst das Gespräch miteinander. Oft lassen sich hierbei kleine Missverständnisse schnell aus dem Weg räumen.
  • Was gilt für wen in der Hausordnung?
    Bei Abschluss des Mietvertrages haben alle Vertragspartner auch die Hausordnung mit einer Unterschrift anerkannt. Sie ist die Grundlage für ein gutes Zusammenleben im Wohnhaus- aber auch Grundlage für das Verhalten innerhalb der Wohnung.
  • Wo dürfen Kinder spielen?
    Gibt es Schöneres, als lachende und spielende Kinder, die ihre Welt entdecken? Die Spielräume in der Stadt sind eher begrenzt, daher sind die Grünflächen ausdrücklich zum Spielen freigegeben. Vorhandene Spielgeräte werden auf eigene Gefahr genutzt und Verunreinigungen und Beschädigungen sind zu vermeiden. Eltern haften für ihre Kinder!
  • Wir wollen ausziehen – wie ist die Regelung für Nachmieter?
    Wenn Sie Ihren Vertrag bei uns gekündigt haben, suchen wir einen passenden Nachmieter aus unserer Interessentenliste. Bitte bieten Sie die Wohnung nicht selbst in Netzwerken an und machen Sie keine Versprechungen an Interessierte. In den meisten Fällen haben wir schnell einen Nachmieter gefunden.
  • Im Haus/In der Wohnung funktioniert etwas nicht – was tun?
    Schreiben Sie einfach an via WhatsApp an +49175 6850015 und melden Ihr Problem. Unser Handwerker wird sich dann für eine Terminvereinbarung bei Ihnen melden. Um Ihre Schadensmeldung bearbeiten zu können, schicken Sie uns bitte folgende Daten:

  • Wozu benötigen Sie einen Rauchmelder?
    Es ist vorgeschrieben, dass in jeder Wohnung an bestimmten Stellen ein Rauchmelder als Frühwarnsystem installiert ist. Wir haben in allen unseren Wohnungen solche Rauchmelder eingebaut, die in regelmäßigem Abstand überprüft werden müssen. Sie werden gebeten, diese kleinen Geräte nicht durch Möbel oder Vorhänge zu verdecken.
  • Wozu sollte ich eine private Haftpflichtversicherung abschließen?
    Dies ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen, denn überall lauert Gefahr, dass man im Alltag einen Schaden verursacht. Wenn andere in ihrer Gesundheit, ihrem Eigentum oder Vermögen geschädigt werden, greift diese Versicherung. Art und Höhe des Anspruchs kann besonders bei Personenschäden sehr hoch ausfallen.

FAQ zum Thema Betriebskosten

Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks/ Gebäudes einschließlich aller Nebengebäude und Anlagen laufend (wiederkehrend) entstehen.

  • Welche Betriebskostenarten gibt es?
    Kosten für..
    1. laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer)
    2. Wasserversorgung
    3. Entwässerung
    4. Beheizung
    5. Warmwasserversorgung
    6. verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
    7. Betriebe des Personen- oder Lastenaufzugs
    8. Straßenreinigung und Müllbeseitigung
    9. Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
    10. Gartenpflege
    11. Beleuchtung
    12. Schornsteinreinigung
    13. Sach- und Haftpflichtversicherung
    14. den Hauswart
    15. Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage
    16. Betriebs der Einrichtungen für Wäschepflege
    17. Sonstige Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung – hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1 Betriebskostenverordnung, die von den Nummern 1-16 nicht erfasst sind.

    Betriebskosten sind in § 2 Betriebskostenverordnung geregelt.
  • Was ist der Abrechnungszeitraum?
    Der Abrechnungszeitraum ist der Zeitraum, für den der Vermieter die Nebenkosten bei dem Mieter abrechnen muss. Dieser beträgt grundsätzlich 12 Monate.
  • Was ist der Nutzungszeitraum?
    Als Nutzungszeitraum wird der Zeitabschnitt bezeichnet, in welchem ein Mieter eine Wohnung bewohnt. Der Begriff bezieht sich demnach auf den Zeitraum, in dem eine Wohnung genutzt wird.
  • Was ist ein Umlageschlüssel?
    Der Umlageschlüssel legt fest, wie die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Entweder nach m²-Wohnfläche, nach Verbrauch, nach Personenzahl oder nach Wohneinheit. Der gebräuchlichste Umlageschlüssel ist die Wohnfläche soweit er nicht gesetzlich anders vorgeschrieben ist.
  • Was ist eine Wirtschaftseinheit?
    Fasst der Vermieter mehrere Grundstücke zusammen und rechnet die Betriebskosten für diese Gebäude einheitlich ab, bildet er eine Wirtschaftseinheit.