Wie kann ich Mieter werden?

Der Auftrag der Wohnbau ist es, insbesondere Bürgern der Stadt Gießen, die auch künftig auf günstige Mieten angewiesen sind, mit gutem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.
Wenn Sie Interesse an einer unserer über 7000 Mietwohnungen haben, können Sie sich bei uns wohnungssuchend registrieren.

Die Registrier- und Vergaberichtlinien der Universitätsstadt Gießen (RuV) sind Basis unserer Wohnungsvergabe. Einen Wohnberechtigungsschein, der einkommensabhängig ist, erteilt nur das Amt für Soziales der Stadt Gießen. Dort sollten Sie auch, um die Dringlichkeit Ihrer Anfrage bestimmen zu lassen, Ihre Nachweise vorlegen.

Vorrang auf unsere frei gewordenen Wohnungen haben Bürgerinnen und Bürger aus der Stadt Gießen. Kommen Sie aus einer anderen Gemeinde, müssen Sie mit längeren Wartezeiten rechnen. Fragen Sie bitte in Ihrer Gemeinde nach passendem Wohnraum für Sie, besonders, wenn bei Ihnen eine Dringlichkeit vorliegt. Einrichtungen wie die Diakonie, AWO oder der Caritasverband können Sie unterstützen.

Wir vermieten auch PKW-Stellplätze, Garagen und Gewerbeimmobilien.

Fragen und Antworten

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt den Inhaber zum Bezug von öffentlich gefördertem Wohnraum, den sogenannten „Sozialwohnungen“. Die Wohnbau Gießen GmbH verwaltet/vermietet ebenfalls derartige Wohnungen. Diese sind im Gegensatz zu den frei finanzierten Wohnungen an einen bestimmten Mietpreis gebunden.
Berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung sind hierbei jedoch nur diejenigen Personen, deren Einkommen aller Haushaltsangehörigen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigen.
Sollten Sie Anspruch auf einen solchen Wohnberechtigungsschein aufgrund Ihres Einkommens oder anderer Gründe haben, erhalten Sie diesen bei der Stadtverwaltung oder Gemeinde, in der Sie wohnhaft gemeldet sind. Die Beantragung ist in Hessen kostenlos.
Hier finden Sie weitere Informationen von der Stadtverwaltung zum Thema WBS.

Das Amt für Soziale Angelegenheiten gibt Hilfestellung z. B. zum Beantragen eines Wohnberechtigungsscheines.

Jeder Mietinteressent, der Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bezieht, benötigt eine Kostenzusage zur Mietübernahme der entsprechenden Behörde. Zu diesem Zweck stellt die Wohnbau ein spezielles Mietangebot für die Behörde aus. Wenn die Behörde alle Voraussetzungen überprüft hat, stellt sie eine Kostenzusage aus.

Bezahlbarer Wohnraum ist auch in Gießen sehr knapp. Die Wohnbau Gießen GmbH hat ein relativ großes Angebot an bezahlbaren Wohnungen; fast jeder 6. Gießener wohnt bei uns. Die Nachfrage ist entsprechend groß; auf der Warteliste stehen ca. 1000 Haushalte.

Bei den öffentlich geförderten Wohnungen entscheiden die vom Amt für Soziales erteiten Dringlichkeitsstufen auf dem Wohnberechtigungsschein die Prioritäten. Nicht zuletzt sind auch die Voraussetzungen, die eine passende Wohnung erfüllen muss, von großer Bedeutung. (z.B. Anzahl Zimmer, Barrierefreiheit, Größe, Lage)

Wenn sich nach Ihrer Registrierung etwas an Ihrer persönlichen Situation ändert (Geburt von Kindern, Finanzielles, Gesundheit...) sollten Sie sich bitte an unser Mietinteressentenmanagement wenden. Die KollegInnen beantworten gern Ihre Fragen.