Verkehrssicherungspflichten

Die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht ist nicht nur ein wichtiges Thema, sondern auch notwendig. Dazu gehört es unter anderem, dass wir in unseren Beständen den Brandschutz gewährleisten, aber auch dafür sorgen, dass Treppenhäuser und somit die Fluchtwege frei bleiben.
Leider kommt es gerade beim Thema Treppenhäuser noch immer zu Problemen und es wird sich nicht an die Vorgaben gehalten. Im Ernstfall retten freie Treppenhäuser Leben!
Um Missstände aufzudecken, haben wir die iwb Immobilienwirtschaftliche Beratung GmbH damit beauftragt, in unserem gesamten Gebäudebestand eine Verkehrssicherungsbegehung durchzuführen. Diese wird von August bis Oktober stattfinden. Wir möchten Sie bitten, den beauftragten Personen gegebenenfalls Zutritt zu Dachböden, Waschkellern etc. zu ermöglichen. Die iwb ist jedoch nicht befugt, Schadensanzeigen, Auftragserteilungen, Kündigungen oder Ähnliches aufzunehmen.
Die Erfasser besitzen eine Vollmacht von uns. Lassen Sie sich zu Ihrer Sicherheit einen Ausweis vorzeigen, um Betrugsmaschen zu umgehen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Unten steht Ihnen das Informationsschreiben zum Download zur Verfügung.