Bestandsmieter:in mit Umzugswunsch
Sie sind bereits Mieter:in und wollen innerhalb des Wohnbau-Bestands umziehen?
Ein Wohnungswechsel innerhalb unseres Wohnungsbestands ist in begründeten Einzelfällen möglich. Da geeignete Wohnungen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen, müssen wir jede Anfrage individuell prüfen. Ein Anspruch auf einen Wohnungswechsel besteht nicht. Bitte prüfen Sie also vor einer Kontaktaufnahme sorgfältig, ob Ihre Situation den nachfolgend genannten Voraussetzungen entspricht. So unterstützen Sie uns dabei, unsere Beratung auf die Fälle zu konzentrieren, in denen ein Wohnungswechsel tatsächlich erforderlich sein kann.
Wann ist eine Anfrage sinnvoll?
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn sie bereits Mieter:in bei der Wohnbau sind und einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Ihre derzeitige Wohnung ist nach einer dauerhaften Veränderung Ihrer Lebenssituation deutlich zu groß geworden (z.B. nach dem Auszug der Kinder) und Sie haben einen entsprechenden Umzugswunsch in eine kleinere Wohnung.
- Sie habe dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen, die das Wohnen in ihrer aktuellen Wohnung erheblich erschweren bzw. unmöglich machen.
- Sie benötigen aufgrund Ihres Alters oder einer dauerhaften Einschränkung eine barrierearme oder besser geeignete Wohnung, um auch künftig selbstständig und sicher wohnen zu können.
Bitte beachten Sie
Vorübergehende gesundheitliche Einschränkungen oder allgemeine Umzugswünsche ohne besonderen Bedarf begründen in der Regel keinen internen Wohnungswechsel. Ist Ihr Badezimmer beispielsweise nicht barrierearm, kann ein Umbau unter bestimmten Voraussetzungen durch Leistungen der Pflegekasse unterstützt werden. Ein Umzug ist daher nicht immer erforderlich.
Kontakt
Trifft eine der genannten Voraussetzungen auf Sie zu, nehmen Sie bitte telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserem Kundencenter Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne und prüfen gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten eines Wohnungswechsels.