Die Stadt Gießen ist alleinige Gesellschafterin und wird vom Magistrat vertreten.
Der vorrangige Gesellschaftszweck der Wohnbau Gießen GmbH ist die Sicherung einer ausreichenden und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung der Gießener Bevölkerung. Die Geschäfte werden nach den Grundsätzen der Wohnungsgemeinnützigkeit im Sinne des Gesellschaftvertrages geführt. Die Organe der Gesellschaft sind verpflichtet, den Geschäftsbetrieb nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung auszurichten.
Spätestens bis zum 30. Juni eines jeden Jahres wird in einer ordentlichen Gesellschafterversammlung der Jahresabschluss festgestellt sowie die Verwendung des Bilanzgewinns beschlossen.