Registrierung für Sozialwohnungen

Um sich für eine Sozialwohnung zu registrieren, gibt es keinen Wohnberechtigungsschein mehr. Beim Amt für soziale Angelegenheiten ist dafür ein Antrag auf Registrierung nötig. Bereits ausgestellte Wohnberechtigungsscheine sind allerdings noch bis zum Ablauf gültig.

Wie die Registrierung möglich ist, können Sie unten im PDF einsehen. Der Flyer steht Ihnen auch in unserem Downloadbereich zur Verfügung.

Nach erfolgreicher Registrierung, erhalten Sie Wohnungsangebote für freiwerdende Wohnungen. Sie können sich nicht direkt auf eine Sozialwohnung bei uns bewerben. Sie müssen warten, bis Sie ein Wohnungsangebot bekommen.

Sollten Sie drei aufeinanderfolgende Wohnungsangebote ohne nachvollziehbare Gründe ablehnen beziehungsweise gar nicht auf die Angebote reagieren, werden Sie vom Amt für soziale Angelegenheiten ausgeschlossen. Einen erneuten Antrag können sie frühestens nach einem Jahr stellen.

Die Registrierungsbestätigung ist ein Jahr gültig. Wenn Sie danach weiterhin registriert bleiben möchten, müssen Sie etwa zwei Wochen vor Fristablauf einen neuen Antrag stellen.

Wenden Sie sich bei Fragen bitte an das Amt für soziale Angelegenheiten.

Flyer zur Registrierung

Im PDF wird Ihnen erklärt, wie Sie sich für eine Sozialwohnung beim Amt für soziale Angelegenheiten registrieren können.