Informationen zur Betriebskostenabrechnung 2025

Mit Ihrer Betriebskostenabrechnung für 2024 erhalten Sie ein zusätzliches Schreiben. Das informiert Sie über zwei neue Positionen in Ihrer Betriebskostenabrechnung ab 2025.

Um Sauberkeit und Ordnung in den Beständen zu verbessern, haben wir seit 2024 ein Hausmeister-Team im Einsatz. Bisher haben wir dafür nichts berechnet. Nun werden diese Kosten erstmals in der Betriebskostenabrechnung für 2025 abgerechnet. Außerdem werden wir eine jährliche Wartung der Rauchmelder durchführen, die ebenfalls mit den Betriebskosten abgerechnet wird. Die Abrechnung erhalten Sie 2026.

Warum ist ein Rauchmelder wichtig?
Rauchmelder retten Leben, indem sie frühzeitig vor Rauch und Feuer warnen. So haben Sie und Ihre Familie genug Zeit, sich in Sicherheit zu bringen.

Ausstattung Ihrer Wohnung
Mindestens die Wohn- und Schlafräume sowie die Flure der Wohnung sind mit modernen Rauchwarnmeldern ausgestattet. Regulär müssen diese alle zehn Jahre getauscht werden. Jährlich muss eine Wartung und Funktionsprüfung durchgeführt werden. Die Kosten dafür dürfen auf die Betriebskosten umgelegt werden.

Wichtige Hinweise

  • Rauchmelder freihalten: Stellen Sie sicher, dass die Rauchmelder nicht verdeckt oder blockiert sind!
  • Nicht abnehmen: Rauchmelder dürfen nicht abgehängt oder deaktiviert werden!
  • Wartung und Überprüfung
    Die Wartung und Überprüfung unserer Rauchmelder wird einmal jährlich von unserer Tochterfirma, der Wohnbau Immobilienservice, durchgeführt. Sie werden zwecks Terminvereinbarung kontaktiert. Ein Batteriewechsel ist nicht nötig. Der Austausch der Melder erfolgt innerhalb eines festgelegten Zeitraums beziehungsweise bei Funktionsstörung.

    Was tun, wenn der Alarm ausgelöst wird?

    • Überprüfen Sie die Ursache des Alarms und verlassen Sie im Notfall sofort die Wohnung und rufen Sie die Feuerwehr (112).
    • Es ist ein Fehlalarm: Drücken Sie den Knopf am Rauchmelder, um den Alarm zu stoppen. Es ist wichtig, vor dem Ausschalten sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um einen Fehlalarm handelt und keine Gefahr besteht.

    Melden Sie sich bei uns, wenn

    • die Raucheintrittsöffnungen verstopft oder verschmutzt sind,
    • der Rauchmelder beschädigt ist,
    • der Rauchmelder häufig Fehlalarme auslöst,
    • Sie Renovierungsarbeiten planen, für die der Melder abgenommen werden sollte.

    Sollte einer dieser Fälle eintreten, können Sie eine Meldung per WhatsApp oder den Chatbot an uns abgeben.