Füttern verboten

Es kommt immer wieder vor, dass Mieterinnen und Mieter Vögel, vor allem Tauben, mit Brot füttern. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Füttern von Tauben in Gießen in der Öffentlichkeit verboten ist. Dies unterstützen wir und appellieren daran, das auch in unseren Beständen zu unterlassen. Zunächst einmal ist Brot kein geeignetes Futtermittel für Vögel, da es im Magen gären und erhebliche Schmerzen verursachen kann. Außerdem enthält Brot oft viel Salz, was zudem schädlich für die Tiere ist.

Ein weiteres – viel größeres – Problem ist aber, dass durch das Futter nicht nur Tauben, sondern auch Ratten angelockt werden. Um die Rattenproblematik in den Griff zu bekommen, ist es zwingend notwendig, keine Lebensmittel in der Öffentlichkeit liegen zu lassen und erst recht nicht gezielt zur Fütterung von Vögeln auszulegen.