Welche Gefahren oder Schäden deckt die Hausratversicherung?

Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände in der Wohnung, im Keller, auf dem Dachboden oder in der Garage. Ebenso Wertsachen und Bargeld.

Die Standarddeckung einer Hausratsversicherung umfasst Schäden durch:
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Beraubung
Leitungswasser
Sturm und Hagel

Was wird im Schadenfall geleistet?
Bei zerstörten oder gestohlenen Gegenständen wird der Neuwert erstattet. Bei beschädigten Dingen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten. Weitere entstandene Aufwendungen, wie z.B. fürs Aufräumen, Bewegen und Schützen oder Übernachtungskosten, werden separat und über die normale Versicherungssumme hinaus erstattet.

Besondere Schadenfälle im Verhältnis Mieter-Vermieter:
Nach einem Brandschaden kommt es häufig vor, dass die Wohnung nicht bewohnbar ist und die Mieter auf Ausweichquartiere angewiesen sind. Wenn man nicht gerade bei Verwandten unterkommen kann, bleibt nur die kostenpflichtige Hotellösung, die nicht zu Lasten des Vermieters geht. Hier hilft die Hausratversicherung mit der Hotelkostenposition. Gleiches gilt für Wasserschäden durch alle häuslichen Frisch- und Abwasserrohre. Auch hier leistet nur die Hausratversicherung, nicht etwa der Vermieter, es sei denn, ihn träfe an der Ursache des Schadens ein Verschulden. Das ist aber nur sehr selten der Fall.

Kategorie: