Tipps und Infos rund ums Wohnen

Überall wo Menschen zusammen leben, können auch Missverständnisse entstehen. Diese möchten wir alle gern so selten wie möglich haben. Ihr eigenes Verhalten kann schon oft für ein gutes Miteinander sorgen. Hier finden Sie einige Regeln und Kontakte, die es Ihnen leichter machen, auch mal in besonderen Situationen klar zu kommen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns. Verwenden Sie unsere Kontaktformulare.

Fragen und Antworten

Die Stadt Gießen bietet kostenlose Entsorgungsmöglichkeiten an.

Der beigefügte Flyer oder diese Webseite informieren Sie detailliert.

Die Stadt Gießen hat eine App, die man laden kann. Auf deren Webseite ist es auch möglich, die gewünschte Adresse einzugeben - dann erhält man die Abfuhrtage. Hier ist der Link dazu!

Gegenseitige Toleranz und Respekt sind die Basis für gutes Miteinander aller Bewohner in Mehrfamilienhäusern. In Ihrem Mietvertrag und der ausgehängten Hausordnung sind Regeln aufgeführt, an die sich alle Mitbewohner halten sollten. Gibt es dennoch einmal einen Anlass, der Sie verärgert, suchen Sie zunächst das Gespräch miteinander. Oft lassen sich hierbei kleine Missverständnisse schnell aus dem Weg räumen. Sehen Sie hier keine Lösung, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter Ihres zuständigen Teams.
 

Bei Abschluss des Mietvertrages haben alle Vertragspartner auch die Hausordnung mit einer Unterschrift anerkannt. Sie ist die Grundlage für ein gutes Zusammenleben im Wohnhaus- aber auch Grundlage für das Verhalten innerhalb der Wohnung.

 

Gibt es Schöneres, als lachende und spielende Kinder, die ihre Welt entdecken? Die Spielräume in der Stadt sind eher begrenzt, daher sind die Grünflächen ausdrücklich zum Spielen freigegeben. Vorhandene Spielgeräte werden auf eigene Gefahr genutzt und Verunreinigungen und Beschädigungen sind zu vermeiden. Eltern haften für ihre Kinder!

Wenn Sie Ihren Vertrag bei uns gekündigt haben, suchen wir einen passenden Nachmieter aus unserer Interessentenliste. Bitte bieten Sie die Wohnung nicht selbst in Netzwerken an und machen Sie keine Versprechungen an Interessierte. In den meisten Fällen haben wir schnell einen Nachmieter gefunden.

Wenn es um Einrichtungen des Vermieters geht, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Bestandsbetreuer aus dem Team Kundenzentrum. Hier finden Sie den Ansprechpartner für Ihr Gebäude. Sie können auch eine Schadensmeldung per Mail senden. Verwenden Sie bitte dieses Formular.

In der Regel sind alle erwachsenen Mieter Vertragspartner. Zieht einer davon aus, muss Kontakt zum kaufmännischen Sachbearbeiter aufgenommen werden, um die individuellen Details zu klären.
Ihr zuständiges Team finden Sie hier: http://www.wohnbau-giessen.de/kundenservice/finden-sie-ihren-kundenberater

 

Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände in der Wohnung, im Keller, auf dem Dachboden oder in der Garage. Ebenso Wertsachen und Bargeld.

Die Standarddeckung einer Hausratsversicherung umfasst Schäden durch:
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Beraubung
Leitungswasser
Sturm und Hagel

Was wird im Schadenfall geleistet?
Bei zerstörten oder gestohlenen Gegenständen wird der Neuwert erstattet. Bei beschädigten Dingen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten. Weitere entstandene Aufwendungen, wie z.B. fürs Aufräumen, Bewegen und Schützen oder Übernachtungskosten, werden separat und über die normale Versicherungssumme hinaus erstattet.

Besondere Schadenfälle im Verhältnis Mieter-Vermieter:
Nach einem Brandschaden kommt es häufig vor, dass die Wohnung nicht bewohnbar ist und die Mieter auf Ausweichquartiere angewiesen sind. Wenn man nicht gerade bei Verwandten unterkommen kann, bleibt nur die kostenpflichtige Hotellösung, die nicht zu Lasten des Vermieters geht. Hier hilft die Hausratversicherung mit der Hotelkostenposition. Gleiches gilt für Wasserschäden durch alle häuslichen Frisch- und Abwasserrohre. Auch hier leistet nur die Hausratversicherung, nicht etwa der Vermieter, es sei denn, ihn träfe an der Ursache des Schadens ein Verschulden. Das ist aber nur sehr selten der Fall.

Es ist vorgeschrieben, dass in jeder Wohnung an bestimmten Stellen ein Rauchmelder als Frühwarnsystem installiert ist. Wir haben in allen unseren Wohnungen solche Rauchmelder eingebaut, die in regelmäßigem Abstand überprüft werden müssen. Sie werden gebeten, diese kleinen Geräte nicht durch Möbel oder Vorhänge zu verdecken. Wie alles funktioniert können Sie hier weiterlesen.

Dies ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen, denn überall lauert Gefahr, dass man im Alltag einen Schaden verursacht. Wenn andere in ihrer Gesundheit, ihrem Eigentum oder Vermögen geschädigt werden, greift diese Versicherung. Art und Höhe des Anspruchs kann besonders bei Personenschäden sehr hoch ausfallen.

Beispiele:

- Eine fahrlässig in den Mülleimer geworfene Zigarette kann dessen Inhalt entzünden und das Feuer auf Hausrat und Gebäude übergreifen.

- Verletzung der Aufsichtspflicht von minderjährigen Kindern

- Verlust von Schlüsseln einer Schließanlage

- Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen

- Schäden durch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahren)

- Mietsachschäden

 

Lassen Sie sich gut beraten, bevor Sie einen Vertrag abschliessen.