Mietermitbestimmung über den Unternehmensmieterrat
Anfang der neunziger Jahre haben wir mit der Einbindung eines Unternehmensmieterrates (UMR) als eigenständiges Organ in unsere Gesellschaft ein Modell der Mietermitbestimmung entwickelt, das unsere Mieterinnen und Mieter aktiv in die Gestaltung ihres Wohnumfeldes mit einbezieht und derzeit das weitestreichende in Deutschland ist. Obgleich dieses Modell keine Änderung der Besitzverhältnisse vorsieht, hat die Mieterschaft ein hohes Maß an Mitbestimmung, aber auch an Eigenverantwortung erhalten.
Der UMR setzt sich aus insgesamt 15 Personen zusammen. Die Wahl der Mitglieder des UMR erfolgt basisdemokratisch in 13 Bezirken zu je 600-700 Wohneinheiten. Jeder Bezirk entsendet einen Vertreter in den UMR, zudem werden ein Vertreter für Behinderte sowie ein Ausländervertreter gewählt. Der UMR benennt zwei Vertreter für den Aufsichtsrat der Wohnbau.
Die Hauptaufgabe des UMR liegt in der Vertretung der Interessen aller Mieterinnen und Mieter gegenüber der Wohnbau. Zur Durchsetzung der Mieterinteressen wurden dem UMR verschiedene Rechte eingeräumt, die sich in vier Hauptstränge unterteilen lassen:
a) Mitbestimmungsrechte zur Jahreswirtschaftsplanung des Unternehmens in den Bereichen
• Wohnungsbauprogramm
• Instandhaltungsprogramm
• Modernisierungsprogramm
• Gemeinschaftseinrichtungen
b) Informationsrecht
Dieses gilt gegenüber der Geschäftsführung bei allen Entscheidungen, die für die Gesamtheit der Mieter wichtig sind, jedoch nicht bei Personalangelegenheiten und persönlichen Belangen einzelner Mieterinnen und Mieter.
c) Vorschlagsrecht
Der UMR hat das Recht, eigene Planungen und Richtlinien des Unternehmens zu erarbeiten und hierfür vom Unternehmen fachliche Beratung zu bekommen.
d) Stellungnahmen
Der UMR bezieht Stellung zu den wesentlichen Entscheidungen des Unternehmens, die die Belange der Mieter betreffen, z. B. allgemeine Mieterhöhungen.
Laut einer Analyse der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte, die das Projekt von Anfang an begleitete, ergeben sich aus diesem Konzept gleichermaßen Vorteile für die Mieterschaft und für das Unternehmen, die auch durch andere Wohnungsunternehmen zu nutzen wären: Für die Mieterschaft werden die Entscheidungen des Unternehmens nachvollziehbarer. Sie wirken aktiv an allen Planungen mit, wodurch diese besser an ihre Bedürfnisse angepasst werden können. Darüber hinaus kann durch die Möglichkeiten zur Organisation gemeinsamer Interessen eine aktive Beziehungsstruktur unter der Bewohnerschaft bis hin zu nachbarschaftlicher Selbsthilfe entstehen.
Die Wohnbau profitiert von der erhöhten Identifikation der Bewohner mit ihrem Wohnumfeld. Denn diese führt erkennbar zu einem deutlichen Rückgang von Vandalismusschäden und damit von Instandhaltungskosten. Die Kommunikation zwischen dem Unternehmen und der Bewohnerschaft verbessert sich wesentlich. Die Mitglieder der Mitbestimmungsorgane bemühen sich, Beschwerden der Mieter zu systematisieren und können so dem Unternehmen frühzeitig Hinweise zur Vermeidung von Beschwerden geben bzw. auch direkt um Verständnis für Entscheidungen werben, die im Rahmen der Mitbestimmung getroffen wurden.

Kontakt:
Peter Sommer (Vorsitzender des UMR)
Tel.: (0641) 38 94 54
sommerumr@web.de