Energetische Sanierung

Energetisch saniertes Gebäude der Wohnbau

„Energetische Sanierung ist keine Luxussanierung“

Wer offenen Auges in Gießen durch die Wohnquartiere der Wohnbau GmbH läuft, wird eines schnell feststellen: Im Bestand der stadteigenen Gesellschaft ist in den vergangenen Jahren viel passiert. Zahlreiche Gebäude wurden von Grund auf saniert und bringen heute im wahrsten Sinne des Wortes Farbe in die Stadt. Doch nicht immer stoßen die umfassenden Sanierungsmaßnahmen der Wohnbau auf Gegenliebe. Vor allem das Stichwort der energetischen Sanierung macht mehr und mehr die Runde, steht sie doch bei so manchem Kritiker im Verdacht, die Mietpreise hochzutreiben. Menschen mit geringem Einkommen, so heißt es, würden aus den Wohnbau-Wohnungen vertrieben. Wohnbau-Geschäftsführer Volker Behnecke bezog nun zu diesen Vorwürfen Stellung. 

Die Wohnungswirtschaft in Deutschland unterliegt zurzeit einem grundlegenden Wandel. Die Ansprüche an Wohnraum verändern sich schon seit einigen Jahren grundlegend. Waren es in der Vergangenheit vor allem Familien mit Kindern, die Wohnraum nachfragten, so sind es heute vermehrt ältere oder auch alleinstehende Menschen. Auf diese veränderten Bedarfe gilt es möglichst zeitnah zu reagieren. Und gerade in den vergangenen Jahren kam noch eine weitere Herausforderung hinzu, die, so Behnecke, einen sozioökologischen Stadtumbau in Zukunft unumgänglich macht: der Klimawandel. 

„Die Diskussion um einen zeitgemäßen Umbau unserer Städte und damit unseres Wohnungsbestandes wird uns noch sehr lange beschäftigen“, so die Prognose von Behnecke. Mit Blick auf seine Kritiker fügt er hinzu: „Und ganz sicher eignet sich das Thema Wohnen, das praktisch einen jeden von uns betrifft und damit von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung ist, nicht für politische Polemik oder gar eine parteipolitische Profilierung. Im Gegenteil bedarf es angesichts der benannten Herausforderungen einer sehr differenzierten und sachlichen Betrachtung.“ 

So könne es zum Beispiel bei der Sanierung von Wohnraum nicht um eine zeitlich punktuelle Betrachtung gehen. In erster Linie habe der Wohnungseigentümer dafür Sorge zu tragen, dass der Wohnraum auch in den kommenden Jahrzehnten noch attraktiv und vor allem bezahlbar sei. Und genau das habe die Wohnbau bei ihren Maßnahmen im Blick. Behnecke: „Wenn wir heute sanieren, dann tun wir das nicht, um möglichst hohe Mietpreise erzielen zu können, sondern wir tun dies, um unserer Verantwortung gegenüber der Gießener Bevölkerung gerecht zu werden.“ 

Vornehmlicher Grund für die Sanierungsmaßnahmen sei auch nicht die energetische Beschaffenheit. So seien an vielen Stellen die Verkehrssicherheit oder der gesetzlich vorgeschriebene Brandschutz in den vorrangig in den fünfziger bis siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts errichteten Wohnbau-Gebäuden nicht mehr gegeben. Zudem sei häufig die Wohnungs- und Sanitärausstattung sowie der Zuschnitt der Wohnungen bei weitem nicht mehr zeitgemäß. Darüber hinaus gebe es in energetischer Hinsicht gesetzliche Vorgaben, die unabhängig von einer Sanierung sowieso von jedem Hauseigentümer innerhalb einer bestimmten Frist auszuführen seien, zum Beispiel die Dach- und Kellerdeckendämmung. 

„Wenn wir also sowieso schon Geld in die Hand nehmen, um unsere Wohnungen in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen, dann wäre es doch geradezu sträflich, nicht darauf zu achten, dass die Investitionen auch nachhaltig Bestand haben. Und nachhaltig heißt in der heutigen Zeit zwangsläufig, dass die energetische Versorgung des Wohnraums auch bei den zu erwartenden drastischen Steigerungen der Energiepreise noch für jedermann bezahlbar bleiben muss“, erläutert Behnecke. 

Wer die Sanierungsmaßnahmen der Wohnbau bewerte, der solle also tunlichst darauf achten, die so genannten „Sowieso-Kosten“, d. h. die Kosten, die ohnehin bei einer Sanierung zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben anfielen, von den Kosten für Energieeinsparmaßnahmen zu trennen. Stelle man den mietpreisrelevanten Anteil der rein energetischen Maßnahmen den eingesparten Wärmekosten gegenüber, so sei festzustellen, dass diese Maßnahmen schon heute für den Mieter zu deutlichen Einsparungen führten. Die eigentliche Erhöhung der Grundmiete zahle der Mieter für den nicht unerheblichen Komfortgewinn, der durch die Sowieso-Maßnahmen erzielt werde. Stelle man zudem die durchschnittlichen Mietpreissteigerungen von 13 Prozent bei der Wohnbau von 2005 bis 2010 den Energiepreissteigerungen von 62 Prozent im gleichen Zeitraum gegenüber, dann werde schnell klar, wo das eigentliche Problem liege. 

Behnecke: „Grundsätzlich ist es so, dass sich die gesetzlichen Vorgaben zur Gebäudesanierung laufend ändern. Fakt ist aber, dass eine Sanierung der Gebäude in einem gewissen energetischen Standard laut Energieeinsparverordnung zwingend vorgeschrieben ist, sobald man einen Bauantrag stellt. In der Praxis kommen wir um diese Vorgaben also gar nicht herum – auch wenn so mancher anscheinend immer noch geneigt ist, diese einfach zu ignorieren. Doch das ist mit mir, der ich letztlich die Verantwortung trage, ganz sicher nicht zu machen.“ 

Abschließend formuliert Behnecke die Forderung an den Gesetzgeber, gerade bei den Empfängern von Transferleistungen zukünftig mit einer anderen Berechnungsformel an die Ermittlung des zu erstattenden Mietpreises heranzugehen: „Heute bekommt ein Mieter, der im Hartz IV-Bezug ist, seine Kaltmiete nur bis zu einer gewissen Grenze, seine Heizkosten unabhängig von der Höhe aber in Gänze erstattet. Konsequent gedacht, darf aber zukünftig als Berechnungsgrundlage nur noch die Warmmiete dienen, denn nur diese spiegelt letztlich die tatsächlich anfallenden Kosten wider.“ 

Dass eine energetische Sanierung des Gebäudebestandes vom Gesetzgeber ganz klar gewollt ist, ist nicht zuletzt aus der Förderpraxis ersichtlich. So stellt beispielsweise die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) schon seit einigen Jahren äußerst zinsgünstige Darlehen nur zu diesem Zweck zur Verfügung, sowohl für frei finanzierten als auch für öffentlich geförderten Wohnraum. Und so ist die energetische Sanierung – auch wenn es so mancher gerne so aussehen lässt – keine Erfindung von Volker Behnecke, der angeblich nichts anderes im Sinn hat, als die Wohnbau-Mieter auszubeuten. Vielmehr ist sie ganz klar eine vom Gesetzgeber initiierte Vermeidungsstrategie für Probleme, die ansonsten in den kommenden Jahren unweigerlich auf uns alle zukämen.

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